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Glossar

Von AfA bis Zwei-Konten-Modell: alle Begriffe rund um die Kapitalanlage-Wohnung – in ein, zwei Sätzen erklärt. Mit Suche und Link zum ausführlichen Artikel.

Stand 28.10.2026Lesezeit ca. 10 Min.Quellen: Gesetzestexte & amtliche DatenBeispiele: unsere Objekte

Auf einen Blick

  • 124 Begriffe von A bis Z – jeweils in ein, zwei Sätzen erklärt.
  • Zu jedem Begriff führt ein Link zum ausführlichen Artikel mit Beispielen aus unseren Objekten.
  • Tippen Sie ins Suchfeld – die Liste filtert sofort. Oder springen Sie über die Buchstaben.

Begriffe von A bis Z

124 Begriffe

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bestätigung der Baubehörde, dass Ihre Wohnung baulich in sich abgeschlossen ist – mit eigener Eingangstür und eigenem Bad. Erst damit kann ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. In Offenbach finden Sie sie in den Unterlagen jedes Exposés. → Diese Unterlagen bekommen Sie vor dem Kauf
Abschreibung (AfA)
Absetzung für Abnutzung: Die Kosten des Gebäudes werden über die Nutzungsdauer verteilt und jedes Jahr als Werbungskosten abgezogen (§ 7 EStG). Der Boden wird nicht abgeschrieben. → AfA und Abschreibung
Altbau
Haus, das schon viele Jahrzehnte steht. Für Gebäude von vor 1925 sieht das Gesetz 2,5 % AfA vor; mit Gutachten zur Restnutzungsdauer kann sie höher sein – z. B. Offenbach (1905) 8,33 %, Knauerstraße 13 (1900) 5,5 %. → Restnutzungsdauer und Denkmal-AfA
Anfangstilgung
Der Teil der Rate, der im ersten Jahr die Schulden senkt – in Prozent des Darlehens. In unseren Exposés: 1,5 %. Weil die Zinsen sinken, steigt der Tilgungsanteil jedes Jahr. → Annuität verstehen
Annuität
Gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung. Anfangs ist der Zinsanteil groß, mit jeder Rate wächst der Tilgungsanteil. → Annuität verstehen
Anschaffungsnebenkosten
Grunderwerbsteuer, Notar für den Kaufvertrag und Grundbuch für die Eigentumsumschreibung. Sie werden auf Gebäude und Boden verteilt; der Gebäudeteil wird über die AfA abgeschrieben. → Kaufnebenkosten
Anschlussfinanzierung
Neuer Vertrag für die Restschuld, wenn die Zinsbindung endet – bei derselben oder einer anderen Bank. → Zinsbindung und Anschluss
Auflassungsvormerkung
Eintrag im Grundbuch kurz nach dem Notartermin. Er sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind. → Notar und Grundbuch
Aufteilungsplan
Bauzeichnung, die zeigt, welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören und welche allen gemeinsam. Ihre Wohnung hat darin eine Nummer – dieselbe wie im Kaufvertrag. Einen Ausschnitt zeigen wir in jedem Exposé. → Diese Unterlagen bekommen Sie vor dem Kauf

B

Baujahr
Jahr, in dem das Haus gebaut wurde. Es bestimmt den gesetzlichen AfA-Satz (vor 1925: 2,5 %, danach 2 %, fertig ab 2023: 3 %). Genauso wichtig ist, was seitdem modernisiert wurde – das steht im Exposé. → AfA und Abschreibung
Bauträger
Unternehmen, das Wohnungen baut oder saniert und verkauft. Bei unseren Objekten ist er Verkäufer und gibt die Mietgarantie im Kaufvertrag. → Der Ablauf bei uns
Belastungsvollmacht
Erlaubnis im Kaufvertrag, dass Ihre Bank ihre Grundschuld schon eintragen lassen darf, bevor Sie Eigentümer sind. So kann die Bank den Kaufpreis rechtzeitig auszahlen. → Notar und Grundbuch
Beleihungsauslauf
Wie hoch der Kredit im Verhältnis zum Wert ist, den die Bank ansetzt. Je niedriger, desto bessere Konditionen gibt es meist. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Beleihungswert
Der vorsichtige Wert, den die Bank für Ihre Wohnung ansetzt – meist etwas unter dem Kaufpreis. Daraus und aus Ihrer Bonität ergeben sich Zins und Kredithöhe. Bei unseren Objekten ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Betriebskosten (umlagefähig)
Laufende Kosten wie Heizung, Wasser, Müll oder Hausstrom, die Sie nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen dürfen. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Beurkundung
Der Notar liest den Kaufvertrag vor, alle unterschreiben. Erst damit ist ein Immobilienkauf wirksam (§ 311b BGB). → Notar und Grundbuch
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Wert des Bodens je m² in einer Lage, ermittelt vom Gutachterausschuss. Hilft, den Gebäudeanteil am Kaufpreis zu prüfen. → AfA und Abschreibung
Bodenwert
Wert des Grundstücksanteils, der zu Ihrer Wohnung gehört. Er wird nicht abgeschrieben – nur das Gebäude. Beispiel Knauerstraße 11, WE 5: rund 17.007 € bei 37/1.000 Miteigentumsanteil. → AfA und Abschreibung
Bonität
Ihre Kreditwürdigkeit: Einkommen, bestehende Raten, Schufa. Die Bank prüft sie vor jedem Kredit. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Bruchteilseigentum
Sie kaufen zu zweit und stehen beide mit einem Anteil im Grundbuch, etwa je 1/2. Miete, Kosten und Steuervorteil werden nach den Anteilen aufgeteilt. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Bruttomietrendite
Jahreskaltmiete geteilt durch den Kaufpreis, in Prozent. Ohne Kosten und Steuern – eine schnelle Vergleichszahl. → Mietrendite und Faktor

C

Cashflow
Was jeden Monat übrig bleibt oder dazukommt: Miete minus Rate minus Ihre Kosten. Unsere Exposés zeigen ihn vor und nach Steuern – entscheidend für Ihr Budget ist der Betrag nach Steuern. → Tragbarkeit

D

Darlehensvertrag
Ihr Kreditvertrag mit der Bank: Betrag, Sollzins, Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgung und die Grundschuld als Sicherheit. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe – wir begleiten Sie bei der Finanzierung. → Finanzierungszertifikat, Zusage, Darlehensvertrag
Degressive AfA
Abschreibung mit festem Prozentsatz vom jeweiligen Restwert – anfangs hoch, dann fallend. Gilt nur für neu gebaute Wohngebäude in einem gesetzlich festgelegten Zeitraum (§ 7 Abs. 5a EStG). → Degressive AfA
Denkmal-AfA
Erhöhte Abschreibung für Modernisierungskosten an Baudenkmälern (§ 7i EStG): 8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 %. → Restnutzungsdauer und Denkmal-AfA

E

Effektivzins
Jahreszins mit allen Kosten des Kredits. Zum Vergleich von Angeboten besser geeignet als der Sollzins. → Zinsbindung und Anschluss
Eigenkapital
Eigenes Geld, das Sie in den Kauf stecken. Bei unseren Objekten ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich – Voraussetzung ist eine gute Bonität, meist ab ca. 2.200 € netto im Monat, besser ab 2.600 €. → Eigenkapital und Kauftag
Eigentümerversammlung
Treffen aller Eigentümer eines Hauses, meist einmal im Jahr. Hier wird über Wirtschaftsplan, Reparaturen und Verwalter abgestimmt. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Eigentumswohnung
Eine Wohnung, die Ihnen allein gehört (Sondereigentum), plus ein Anteil am gemeinsamen Haus (Gemeinschaftseigentum). Sie können sie einzeln kaufen, vermieten und verkaufen. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Einbauküche
Bei unseren Objekten im Kaufvertrag separat ausgewiesen: Darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an, und sie wird über 10 Jahre abgeschrieben. In Weiden kommen Möbel dazu (möbliert). → Kaufnebenkosten
Einkommensnachweis
Unterlagen, mit denen die Bank Ihr Einkommen prüft – meist die letzten Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Steuerbescheid. Gute Voraussetzung: unbefristet angestellt, nicht in der Probezeit, ab ca. 2.200 € netto, besser ab 2.600 €. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Miete minus Werbungskosten (Zinsen, AfA, Verwaltung …). Ein Minus verrechnet das Finanzamt mit Ihrem übrigen Einkommen (§ 21 EStG). → Werbungskosten
Energieausweis
Dokument zum Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes, Skala von A+ bis H. Bei Verkauf und Vermietung vorgeschrieben (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz/GEG). Baudenkmäler wie Kassel sind von dieser Pflicht ausgenommen. Was am Haus schon gemacht wurde, steht in jedem unserer Exposés. → Die 11 Kriterien der Profis
Erhaltungsaufwand
Kosten, um Vorhandenes instand zu setzen – z. B. ein neues Bad. Als Vermieter sofort absetzbar, wenn sie im Kaufvertrag als eigene Leistung nach dem Erwerb ausgewiesen sind. → Erhaltungsaufwand
Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
Sparbetrag der Eigentümergemeinschaft für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Steuerlich absetzbar erst, wenn das Geld ausgegeben wird (BFH IX R 19/24). → Hausgeld, WEG und Rücklage
Erstvermietungsgarantie
Zusage des Bauträgers, die kalkulierte Miete bis zur ersten Vermietung zu tragen bzw. die Differenz auszugleichen – am Nordwestring bis zu 12 Monate, in der Knauerstraße 3 Jahre ab Übergabe. → Mietgarantie und Staffelmiete
Exposé
Beschreibung einer Wohnung mit allen Zahlen. Unsere Exposés enthalten Monatsrechnung, 10-Jahres-Tabelle, Szenarien und Unterlagen. → So rechnen unsere Exposés

F

Finanzierungsplan
Übersicht, woher das Geld für den Kauf kommt und was Sie monatlich zahlen. In unseren Exposés ist das die Monatsrechnung mit Rate, Hausgeld, Miete und Steuervorteil. → Tragbarkeit
Finanzierungszertifikat
Unsere kostenlose Vorprüfung: Sie zeigt, welche Größenordnung zu Ihnen passt. Keine Kreditzusage – die gibt nur die Bank. → Der Ablauf bei uns
Freie Reserve
Geld auf einem eigenen Konto für Leerstand oder Reparaturen – nicht im Kredit. Wir empfehlen etwa 3.000 bis 10.000 €. → Risiken und Schutz
Fremdkapital
Geliehenes Geld – bei der Kapitalanlage der Bankkredit. Erst das Fremdkapital macht den Hebeleffekt möglich. → Der Hebeleffekt

G

Gebäudeanteil
Der Teil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt. Nur er wird abgeschrieben; der Boden nicht. → AfA und Abschreibung
Geldwäschegesetz
Beim Notar weisen Sie sich mit Personalausweis oder Pass aus; Notar und Bank dürfen nach der Herkunft des Geldes fragen. Bar bezahlen dürfen Sie eine Immobilie seit April 2023 nicht mehr (§ 16a GwG). → Notar und Grundbuch
Gemeinschaftseigentum
Alles, was allen Eigentümern gemeinsam gehört: Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Gesamtnutzungsdauer
Bewertungsgröße nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, bei Wohnhäusern 80 Jahre. Daraus und aus Alter und Modernisierung ergibt sich die Restnutzungsdauer. → Restnutzungsdauer und Denkmal-AfA
Gewerblicher Grundstückshandel
Verkaufen Sie in wenigen Jahren nach dem Kauf mehr als drei Immobilien, kann das Finanzamt Sie als Händler einstufen – dann wären Gewinne auch nach zehn Jahren steuerpflichtig. Wer langfristig hält, ist in der Regel nicht betroffen; Verkaufspläne besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. → Spekulationssteuer
Grenzsteuersatz
Der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Mit ihm wirkt jeder Euro Werbungskosten. Unsere Beispiele rechnen mit 35 %. → Werbungskosten
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht: Wem gehört die Wohnung, welche Grundschulden lasten darauf? → Notar und Grundbuch
Grundbuchauszug
Kopie des Grundbuchblatts Ihrer Wohnung: Wem gehört sie, welche Rechte und Grundschulden sind eingetragen? Den aktuellen Stand sieht der Notar vor dem Termin ein. → Diese Unterlagen bekommen Sie vor dem Kauf
Grunderwerbsteuer
Steuer beim Kauf einer Immobilie: 3,5 % in Bayern, 6,0 % in Hessen. Der größte Posten der Kaufnebenkosten. → Kaufnebenkosten
Grundschuld
Sicherheit der Bank im Grundbuch. Getilgte Grundschulden können später für eine weitere Finanzierung genutzt werden. → Von einer Wohnung zum Portfolio
Grundschuldbestellung
Beim Notar unterschreiben Sie, dass Ihre Bank eine Grundschuld auf die Wohnung eintragen darf. Erst dann zahlt die Bank den Kredit aus. → Nach dem Notartermin
Grundsteuer
Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz – seit 2025 nach neuen Regeln. Bei Vermietung in der Regel auf den Mieter umlegbar. → Grundsteuer

H

Hausgeld
Monatliche Zahlung an die Eigentümergemeinschaft. Ein Teil ist auf den Mieter umlegbar, den Rest (Verwaltung, Rücklage) tragen Sie. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Hebeleffekt
Mit wenig eigenem Geld einen großen Wert bewegen: Wertzuwachs gibt es auf die ganze Wohnung, nicht nur auf Ihren Einsatz. Auch ohne Wertsteigerung baut die Tilgung Vermögen auf. → Der Hebeleffekt

I

Instandhaltungskosten
Kosten für Reparaturen und Wartung. Am Gemeinschaftseigentum zahlt die Eigentümergemeinschaft aus der Rücklage, in Ihrer Wohnung Sie selbst. Als Vermieter setzen Sie sie in der Regel als Werbungskosten ab. → Hausgeld, WEG und Rücklage

K

Kalkulationsmiete
Die Miete, mit der das Exposé rechnet: eine Marktmiete für die Neuvermietung, geprüft an aktuellen Angeboten vergleichbarer Wohnungen. Je nach Objekt sichert die Mietgarantie des Bauträgers sie für einen bestimmten Zeitraum ab. → So rechnen unsere Exposés
Kapitalanlage-Immobilie
Eine Wohnung, die Sie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten, um Vermögen aufzubauen. Miete, Steuervorteil und Tilgung arbeiten dabei für Sie. → Was ist eine Kapitalanlage-Immobilie?
Kappungsgrenze
Grenze für Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete: höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit Verordnung 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Gilt nicht für eine vereinbarte Staffelmiete. → Mieterhöhung
Kauf bricht nicht Miete
Kaufen Sie eine vermietete Wohnung, übernehmen Sie den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten – die Miete fließt ab der Übergabe weiter. → Nach dem Notartermin
Käuferprovision
Betrag, den der Bauträger bei einigen unserer Objekte dem Käufer auszahlt, bevor die Kaufnebenkosten fällig werden – das Geld ist für Sie, nicht für uns. → Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
Alles, was zum Kaufpreis dazukommt: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch – bei Maklerkauf auch die Provision. Bei uns provisionsfrei. → Kaufnebenkosten
Kaufpreisaufteilung
Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag in Boden, Gebäude, Einbauküche und Sanierung. Sie bestimmt, was wie abgeschrieben wird. → AfA und Abschreibung
Kaufpreisfaktor
Kaufpreis geteilt durch die Jahreskaltmiete: Wie viele Jahresmieten kostet die Wohnung? → Mietrendite und Faktor
Kaufvertragsentwurf
Text des notariellen Kaufvertrags vor dem Termin. Als Verbraucher sollen Sie ihn in der Regel zwei Wochen vorher bekommen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). → Der Ablauf bei uns
Kaution (Mietkaution)
Sicherheit, die Ihr Mieter beim Einzug hinterlegt – höchstens drei Nettokaltmieten. Sie wird getrennt von Ihrem eigenen Geld angelegt. → Die Verwaltung kümmert sich
KfW-Förderkredit
Kredit der staatlichen Förderbank KfW mit festem Zins, teils mit Tilgungszuschuss. In Weiden: Programm 261 für das Effizienzhaus 55 EE. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung

L

Leerstandsrisiko
Die Gefahr, dass die Wohnung zwischen zwei Mietern eine Zeit leer steht. Dagegen helfen eine gefragte Lage, eine professionelle Mietverwaltung, die Mietgarantie des Bauträgers in den ersten Jahren und eine freie Reserve von etwa 3.000 bis 10.000 €. → Risiken und Schutz
Lohnsteuer-Ermäßigung
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug (§ 39a EStG): Der Steuervorteil kommt mit jedem Gehalt statt erst mit der Steuererklärung. → Steuervorteil jeden Monat

M

MaBV
Makler- und Bauträgerverordnung: Bei Bau oder Kernsanierung zahlen Sie in Raten nach Baufortschritt – nur für fertige Abschnitte. → Der Ablauf bei uns
Maklerprovision (Courtage)
Honorar eines Maklers beim Kauf. Bei uns kaufen Sie provisionsfrei – Sie zahlen uns keine Provision; wir werden vom Bauträger vergütet. Auf Wunsch bestätigen wir das schriftlich. → Kaufnebenkosten
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Hat die Wohnung einen versteckten Mangel, haftet der Verkäufer – wie weit, regelt der Kaufvertrag. Für neue Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung, in Weiden z. B. für Bad, Böden, Elektrik, Heizkörper, Küche und Möbel. → Kauf vom Bauträger
Marktaktiver Leerstand
Leere Wohnungen, die sofort vermietet werden könnten – ohne Wohnungen, die z. B. gerade renoviert werden. Kleiner als der Gesamtleerstand. → Datenquellen
Mietausfallversicherung
Versicherung gegen ausbleibende Miete, z. B. durch Mietnomaden. Lässt sich zusätzlich abschließen – wir erklären es Ihnen im Gespräch. → Risiken und Schutz
Mietgarantie
Zusage des Bauträgers im notariellen Kaufvertrag: Er gleicht die Differenz zur kalkulierten Miete aus – Laufzeit je Objekt verschieden. → Mietgarantie und Staffelmiete
Mietspiegel
Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Stadt – ein Durchschnitt der Mieten der letzten Jahre, aller Baujahre und Zustände. Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. → Mieterhöhung
Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung)
Kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihren Mieter: Abrechnung, Mieterwechsel, Neuvermietung. Bei unseren Objekten 30 € im Monat eingerechnet. → Die Verwaltung kümmert sich
Miteigentumsanteil
Ihr Anteil am Gemeinschaftseigentum, z. B. 68/1.000. Danach werden viele Kosten der Gemeinschaft verteilt. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Modellrechnung
Rechnung mit offen genannten Annahmen – keine Prognose und keine Garantie. So sind alle Beispielwerte aus unseren Exposés zu lesen. → So rechnen unsere Exposés

N

Nebenkostenabrechnung
Einmal im Jahr rechnet der Vermieter die Betriebskosten mit dem Mieter ab – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres. Das übernimmt bei uns die Mietverwaltung. → Die Verwaltung kümmert sich
Nettokaltmiete
Die reine Miete ohne Nebenkosten – mit ihr rechnen unsere Exposés. Beispiel Offenbach WE 11: 1.100 € (1.050 € Wohnung + 50 € Einbauküche). → Mietrendite und Faktor
Nettomietrendite
Wie die Bruttomietrendite, aber nach Abzug der Kosten, die der Mieter nicht trägt. Aussagekräftiger, aber stärker von Annahmen abhängig. → Mietrendite und Faktor
Nicht umlagefähiges Hausgeld
Der Teil des Hausgelds, den Sie als Eigentümer selbst tragen – vor allem Verwaltung und Rücklage. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Notar
Beurkundet den Kaufvertrag, beantragt die Eintragungen im Grundbuch und überwacht die Zahlung. Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). → Notar und Grundbuch

P

Pendlersaldo
Einpendler minus Auspendler einer Stadt. Ein Plus heißt: Hier arbeiten mehr Menschen, als hier wohnen. → Standort-Check

R

Rendite nach Steuern
Was die Wohnung Ihnen nach dem Steuervorteil wirklich bringt. Weil Zinsen, AfA und Kosten Ihre Steuer senken, ist das Ergebnis nach Steuern oft deutlich besser als vor Steuern. → Mietrendite und Faktor
Reservierungsgebühr
Manche Anbieter verlangen sie vor dem Notartermin. Bei uns gibt es keinen Reservierungsvertrag und keine Reservierungsgebühr – verbindlich wird der Kauf erst beim Notar. → Seriöse Anbieter erkennen
Restnutzungsdauer
Wie lange ein Gebäude wirtschaftlich noch genutzt werden kann. Ist sie per Gutachten kürzer als die gesetzliche Annahme, ist eine höhere AfA möglich. → Restnutzungsdauer und Denkmal-AfA
Restschuld
Was nach einer bestimmten Zeit vom Kredit noch offen ist. In unseren Exposés: Vermögen = Wert der Wohnung − Restschuld. → Annuität verstehen

S

SCHUFA
Auskunftei, die speichert, ob Sie Kredite und Rechnungen pünktlich zahlen. Ein oder zwei kleine Einträge sind meist kein Problem; Ihre Daten können Sie kostenlos abfragen. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Selbstauskunft
Formular für die Bank mit Ihren Angaben zu Einkommen, Ausgaben, Krediten und Vermögen. Vollständige, ehrliche Angaben beschleunigen die Prüfung. → Voraussetzungen und 100-%-Finanzierung
Selbsttragend
Bei uns nur dann, wenn die Zuzahlung nach Steuern im Schnitt unter 50 € im Monat liegt. → Tragbarkeit
Sollzins
Der vereinbarte Zinssatz Ihres Kredits, ohne Nebenkosten. In unseren Exposés: 4,5 %. → Zinsbindung und Anschluss
Sondereigentum
Ihre Wohnung selbst – alles innerhalb Ihrer vier Wände, das nur Ihnen gehört. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Sondernutzungsrecht
Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen – z. B. einen Stellplatz oder Garten. Es steht in der Teilungserklärung. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Sondertilgung
Zusätzliche Zahlung auf den Kredit außerhalb der Rate. Bei unseren Finanzierungen sind bis zu 5 % pro Jahr möglich. → Sondertilgung
Sonderumlage
Einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn eine größere Reparatur nicht aus der Rücklage bezahlt werden kann. In jedem unserer Exposés beantworten wir die Frage „Drohen Sonderumlagen?“ – in Offenbach z. B. sind die Arbeiten 2026 abgeschlossen und vom Verkäufer bezahlt. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Spekulationsfrist
Verkaufen Sie eine vermietete Wohnung aus dem Privatvermögen nach mehr als 10 Jahren, ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG). → Spekulationssteuer
Staffelmiete
Im Mietvertrag von Anfang an festgelegte Mieterhöhungen mit Datum und Betrag (§ 557a BGB). Dazwischen bleibt die Miete mindestens ein Jahr gleich. → Mietgarantie und Staffelmiete
Steuerliches Ergebnis
Miete minus Zinsen, AfA und Kosten. Ein Minus senkt Ihre Steuer auf das übrige Einkommen – das ist der Steuervorteil. → Werbungskosten
Steuervorteil
Was Sie durch Zinsen, AfA und Kosten weniger Steuern zahlen – bei unseren Wohnungen oft 300–600 € im Monat (je nach Objekt und Einkommen). Auf Antrag schon mit jedem Gehalt. → Steuervorteil jeden Monat
Stresstest
Rechnung mit schlechteren Annahmen, z. B. höherem Zins oder weniger Miete. Zeigt, ob Ihre Rechnung auch dann noch trägt. → Stresstest-Rechner

T

Teilungserklärung
Notarielle Urkunde, die ein Haus in einzelne Wohnungen (Sondereigentum) und Gemeinschaftseigentum aufteilt. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Tilgung
Der Teil der Rate, der die Schulden senkt. Tilgung ist kein Aufwand, sondern Vermögensaufbau. → Annuität verstehen
Tilgungsplan
Tabelle, die für jedes Jahr Zins, Tilgung und Restschuld zeigt. → Annuität verstehen
Tragbarkeit
Rate minus Miete minus Steuervorteil – was Sie monatlich wirklich selbst zahlen, und ob das zu Ihrem Budget passt. → Tragbarkeit

U

Übergabe
Tag, an dem Sie Besitz, Nutzen und Lasten der Wohnung übernehmen. Ab hier läuft bei vielen unserer Objekte die Mietgarantie. → Der Ablauf bei uns
Übergabeprotokoll
Protokoll beim Ein- oder Auszug des Mieters: Zählerstände, Schlüssel, Zustand der Wohnung, am besten mit Fotos. Es gehört zum Mieterwechsel, den die Mietverwaltung für Sie übernimmt. → Die Verwaltung kümmert sich
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Ohne sie keine Eintragung als Eigentümer (§ 22 GrEStG). → Kaufnebenkosten

V

Verkehrswert (Marktwert)
Der Preis, der für die Wohnung am Markt realistisch erzielbar ist. Die Bank leitet daraus vorsichtiger den Beleihungswert ab. Unsere Exposés vergleichen unseren m²-Preis mit aktuellen Angebotspreisen. → Mietrendite und Faktor
Vermögen (in unseren Exposés)
Wert der Wohnung minus Restschuld. Ihre eigenen Einzahlungen zeigen wir daneben – bewusst nicht verrechnet. → So entsteht Vermögen
Vorfälligkeitsentschädigung
Gebühr der Bank, wenn Sie den Kredit während der Zinsbindung vorzeitig ganz zurückzahlen, z. B. beim Verkauf. Zehn Jahre nach der Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist ohne diese Gebühr kündigen (§ 489 BGB). → Zinsbindung und Anschluss

W

Warmmiete
Was der Mieter insgesamt zahlt: Kaltmiete plus Betriebskosten und Heizung. So trägt Ihr Mieter den umlagefähigen Teil des Hausgelds. → Hausgeld, WEG und Rücklage
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Alle Eigentümer eines Hauses zusammen. Sie entscheiden gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum. → Hausgeld, WEG und Rücklage
WEG-Verwaltung (Hausverwaltung)
Kümmert sich ums Gebäude: Instandhaltung, Versicherungen, Eigentümerversammlung, Rücklage. Bezahlt über das Hausgeld. → Die Verwaltung kümmert sich
Werbungskosten
Alle Kosten rund um die Vermietung, die Sie von der Miete abziehen: Zinsen, AfA, Verwaltung, Fahrten zur Wohnung … → Werbungskosten
Wertentwicklung
Wie sich der Wert der Wohnung verändert. Unsere Exposés rechnen mit 3 % pro Jahr und zeigen zusätzlich 0, 2 und 4 %. → So entsteht Vermögen
Wirtschaftsplan
Jahresplan der Eigentümergemeinschaft: Welche Kosten erwartet werden und wie viel Hausgeld jede Wohnung zahlt. → Hausgeld, WEG und Rücklage
Wohnflächenberechnung
Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung: Räume zählen voll, Balkone meist zu einem Viertel, Keller gar nicht. Darauf beruhen Preis und Miete pro m². Die Wohnfläche steht in jedem unserer Exposés. → Diese Unterlagen bekommen Sie vor dem Kauf
Wohngebäudeversicherung
Versichert das Haus gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. In einer Eigentümergemeinschaft schließt sie die Verwaltung für das ganze Haus ab; die Kosten stecken im Hausgeld und sind auf den Mieter umlegbar. → Hausgeld, WEG und Rücklage

Z

Zensus 2022
Amtliche Volkszählung mit Stichtag 15.05.2022. Liefert u. a. Einwohnerzahlen, Mieten und Leerstand je Stadt. → Datenquellen
Zinsbindung
Zeitraum, für den Ihr Zins fest vereinbart ist, z. B. 10 Jahre. Danach folgt die Anschlussfinanzierung. → Zinsbindung und Anschluss
Zuzahlung nach Steuern
Was nach Miete und Steuervorteil monatlich von Ihnen kommt. In unseren Exposés im 1. vollen Jahr und im Schnitt über 10 Jahre. → Tragbarkeit
Zwei-Konten-Modell
Ein eigenes Konto nur für die Wohnung: Miete rein, Rate und Hausgeld raus – so bleibt alles übersichtlich. → Das Zwei-Konten-Modell
Begriffe verstanden – und jetzt?

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Quellen
  1. Einkommensteuergesetz §§ 7, 7i, 21, 23, 39a – gesetze-im-internet.de/estg
  2. BGB §§ 311b, 489, 557a, 558 – gesetze-im-internet.de/bgb · Beurkundungsgesetz § 17 – gesetze-im-internet.de/beurkg · Geldwäschegesetz § 16a – gesetze-im-internet.de/gwg_2017
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) §§ 79, 80 – bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), Titel geändert durch Gesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) mit Wirkung vom 29.07.2026 – gesetze-im-internet.de/geg
  4. Grunderwerbsteuergesetz § 22 – gesetze-im-internet.de/grestg_1983 · Wohnungseigentumsgesetz – gesetze-im-internet.de/woeigg
  5. BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24 (Erhaltungsrücklage erst bei Verwendung abziehbar)
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