Auf einen Blick
- Normalerweise kommt der Steuervorteil aus Ihrer Wohnung einmal im Jahr – mit dem Steuerbescheid, oft Monate nach Jahresende.
- Mit einem Freibetrag (Lohnsteuer-Ermäßigung, § 39a EStG) berücksichtigt Ihr Arbeitgeber den Verlust aus der Vermietung schon beim Gehalt: jeden Monat mehr Netto.
- Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt – auf Papier oder online über „Mein ELSTER“. Frist: bis 30. November des Jahres.
- Für ein Gebäude geht das erst ab dem Kalenderjahr nach dem Kauf (§ 37 Abs. 3 Satz 8 EStG). Im Kaufjahr kommt der Vorteil über die Steuererklärung.
- Wer einen Freibetrag hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Ist der Freibetrag zu hoch, droht eine Nachzahlung – deshalb realistisch ansetzen.
Zwei Wege zum gleichen Geld
| Steuererklärung | Freibetrag (Lohnsteuer-Ermäßigung) | |
|---|---|---|
| Wie? | Sie geben Mieteinnahmen und Werbungskosten in der Anlage V an. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Lohnsteuer. | Sie beantragen einen Freibetrag. Das Finanzamt meldet ihn elektronisch an Ihren Arbeitgeber, der weniger Lohnsteuer einbehält. |
| Wann kommt das Geld? | einmal im Jahr, nach Bearbeitung der Erklärung | jeden Monat mit dem Gehalt |
| Am Jahresende | – | Steuererklärung trotzdem nötig; dort wird genau abgerechnet |
| Gut für | alle, die keinen Antrag stellen möchten | alle, die ihre monatliche Rechnung entlasten wollen |
Das Ergebnis über das Jahr ist dasselbe. Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Mit dem Freibetrag müssen Sie den Steuervorteil nicht zwölf Monate oder länger aus eigener Tasche vorfinanzieren. Für eine Wohnung, bei der Miete und Steuervorteil die Rate tragen sollen, ist das ein großer Unterschied.
Was das Gesetz sagt
- Den Freibetrag gibt es auch für den Verlust aus einer vermieteten Wohnung.
- Er gilt erst ab dem Kalenderjahr nach dem Kauf. Im Kaufjahr kommt der Vorteil über die Steuererklärung.
- Antrag bis 30. November des Jahres, für das er gelten soll. Er kann bis zu zwei Jahre gelten.
- Wer einen Freibetrag hat, gibt eine Steuererklärung ab. Ändert sich etwas zu Ihren Ungunsten, melden Sie es dem Finanzamt.
Für Genaue: die Paragrafen im Einzelnen
- § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b EStG: Auf Antrag ermittelt das Finanzamt einen Freibetrag, der auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umfasst – so, wie sie bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen berücksichtigt würden.
- § 37 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG: Verluste aus einem vermieteten Gebäude zählen erst für Kalenderjahre, die nach der Anschaffung beginnen. Wird eine Wohnung vor ihrer Fertigstellung gekauft, zählt das Jahr nach der Fertigstellung.
- § 39a Abs. 2: Antrag auf amtlichem Vordruck; die Frist beginnt am 1. November des Vorjahres und endet am 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gelten soll. Die 600-€-Mindestgrenze gilt für Werbungskosten aus dem Job, Sonderausgaben und Ähnliches – nicht für Verluste aus Vermietung.
- § 39a Abs. 1 Satz 3–5: Der Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre gelten. Ändern sich die Verhältnisse zu Ihren Ungunsten, müssen Sie das dem Finanzamt melden.
- § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG: Mit Freibetrag sind Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.
So stellen Sie den Antrag
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Ergebnis schätzen | Erwartete Miete minus Zinsen, AfA, nicht umlagefähiges Hausgeld und Verwaltung für das Jahr. Bei unseren Wohnungen steht diese Rechnung Jahr für Jahr im Exposé (Zeile „Steuerliches Ergebnis im Jahr“). |
| 2. Antrag stellen | „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Wohnsitzfinanzamt – auf Papier oder online über Mein ELSTER. Das kann auch Ihr Steuerberater übernehmen. |
| 3. Belege bereithalten | Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag und Ihre Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Kosten. |
| 4. Mehr Netto | Das Finanzamt trägt den Freibetrag in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein; Ihr Arbeitgeber berücksichtigt ihn bei der nächsten Abrechnung. |
| 5. Steuererklärung | Nach Jahresende rechnen Sie mit der Anlage V genau ab. |
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereiten wir mit Ihnen vor – die Zahlen dafür stehen in Ihrem Exposé. Bisher wurde er bei unseren Kunden bewilligt, auch mit Erhaltungsaufwand. Eine Zusage für Ihren Fall ist das nicht; auf Wunsch empfehlen wir Steuerberater, die solche Käufe regelmäßig begleiten.
Rechenbeispiel mit dem Tarif 2026
Ein Angestellter, ledig, mit 52.000 € zu versteuerndem Einkommen. Das ist die Zahl aus dem Steuerbescheid – nicht das Netto auf dem Gehaltszettel. Die Wohnung bringt im Jahr einen steuerlichen Verlust von 10.000 € (Miete minus Zinsen, AfA und Kosten) – das ist eine typische Größenordnung bei unseren Wohnungen in den ersten Jahren.
| ohne Wohnung | mit Wohnung | Vorteil | |
|---|---|---|---|
| Ledig: zu versteuerndes Einkommen | 52.000 € | 42.000 € | |
| Einkommensteuer (Grundtabelle 2026) | 11.257 € | 7.849 € | 3.408 € im Jahr |
| pro Monat (mit Freibetrag sofort) | rund 284 € | ||
| Verheiratet (Splitting): zu versteuerndes Einkommen | 100.000 € | 90.000 € | |
| Einkommensteuer (Splittingtabelle 2026) | 21.096 € | 17.670 € | 3.426 € im Jahr |
| pro Monat | rund 286 € |
Zum Vergleich: Der Grenzsteuersatz von 35 %, mit dem unsere Exposés rechnen, wird nach dem Tarif 2026 ab rund 49.700 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) bzw. rund 99.300 € (verheiratet) erreicht. Darunter ist Ihr Vorteil etwas kleiner, darüber größer – bis zum Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 €.
Ein Kundenbeispiel
Aus unserem Ratgeber: Nach Eintragung des Freibetrags stieg das Netto eines Kunden von 3.500,00 € auf 4.304,59 € im Monat – also um 804,59 €. Das ist ein reales Einzelbeispiel und nicht übertragbar: Wie viel es bei Ihnen ist, hängt von Einkommen, Steuerklasse, Wohnung und Darlehen ab.
🧮 Selbst rechnen: Ihr Vorteil pro Monat
Tarif 2026 nach § 32a EStG inkl. Solidaritätszuschlag; Kirchensteuer vereinfacht als Prozentsatz der Einkommensteuer. Modellrechnung, keine Steuerberatung.
Wie viel es bei unseren Wohnungen ist
In jedem Exposé steht der Steuervorteil Monat für Monat über zehn Jahre, gerechnet mit 35 % Grenzsteuersatz. Im Durchschnitt der ersten zehn Jahre ergibt sich:
| Objekt | Ø Steuervorteil pro Monat, Jahre 1–10 | Hinweis |
|---|---|---|
| Nürnberg, Nordwestring 100 WE 2 / 14 bis WE 4 / 7 / 13 | 287–404 € | inkl. 12.500–17.500 € Erhaltungsaufwand im 1. Jahr |
| Nürnberg, Knauerstraße 13 WH 4 bis WH 7 | 540–685 € | inkl. 15.000 € Erhaltungsaufwand im 1. Jahr |
| Nürnberg, Knauerstraße 11 WE 5 bis WE 3 | 339–607 € | inkl. 20.000–30.000 € Erhaltungsaufwand im 1. Jahr |
| Offenbach, Berliner Straße 244 WE 13 bis WE 1 | 406–780 € | WE 9 inkl. 25.000 € Erhaltungsaufwand |
| Kassel, Fichtnerstraße WE 17 bis WE 01 | 156–177 € | trägt sich selbst: Ø 10 Jahre nach Steuern ein Plus von rund 48 € im Monat (VE 01) |
| Weiden, Fabrikstraße 5 Apartments WE 1–8 / WE 9 / WE 10 | 75–103 € / 153 € / 257 € | Kernsanierung auf KfW 55 EE; dazu KfW-Tilgungszuschuss von 11.924 € bis 22.500 € je Wohnung |
Der Steuervorteil liegt oft bei 300–600 € im Monat – je nach Objekt und Einkommen. Wo er kleiner ist, sind meist auch Kaufpreis, Kredit und Rate kleiner. Deshalb tragen sich auch diese Wohnungen: In Kassel bleibt im Schnitt der zehn Jahre sogar ein Plus von rund 48 € im Monat. In Weiden tragen Miete und Steuervorteil die Apartments WE 1–9 praktisch ganz (Ø Zuzahlung höchstens rund 13 € im Monat, WE 4 sogar mit Plus). Dazu senkt dort ein KfW-Tilgungszuschuss von 11.924 € bis 22.500 € die Restschuld nach der Fertigstellung, und die Bauzinsen 2027 übernimmt der Bauträger. Ihren eigenen Wert sehen Sie im Exposé Ihrer Wunschwohnung – mit Ihrem Steuersatz im Rechner dort.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich den Freibetrag?
Für Verluste aus einem gekauften Gebäude ab dem Kalenderjahr nach dem Kauf. Kaufen Sie 2026, ist der Freibetrag ab 2027 möglich; den Vorteil für 2026 holen Sie mit der Steuererklärung.
Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich eine Wohnung habe?
Der Arbeitgeber erhält über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) den Freibetrag als Betrag – den Grund dafür nicht.
Was, wenn der Freibetrag zu hoch war?
Dann zahlen Sie mit der Steuererklärung nach. Deshalb sollte der Freibetrag auf einer realistischen Rechnung beruhen. Ändert sich etwas zu Ihren Ungunsten – etwa weil Sie sondertilgen und dadurch weniger Zinsen zahlen –, melden Sie es dem Finanzamt.
Muss ich das jedes Jahr neu beantragen?
Der Freibetrag kann für bis zu zwei Kalenderjahre gelten. Danach stellen Sie einen neuen Antrag, der oft vereinfacht möglich ist, wenn sich wenig geändert hat.
Geht das auch mit Erhaltungsaufwand?
Ja, wenn der Erhaltungsaufwand in dem Jahr anfällt, für das der Freibetrag gilt. In unseren Exposés wird er 2027 abgesetzt.
Mit Einkommensteuertarif 2026, Splitting, Kirchensteuer und Vorlagen unserer Wohnungen.
- § 39a EStG (Freibetrag beim Lohnsteuerabzug) – gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html
- § 37 Abs. 3 EStG (Verluste aus Vermietung erst ab Folgejahr) – gesetze-im-internet.de/estg/__37.html · § 46 EStG – gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
- § 32a EStG (Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026) – gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- Solidaritätszuschlaggesetz §§ 3, 4 – gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__3.html
- ELSTER: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung – elster.de
- Kundenbeispiel Gehaltsabrechnung: DKE-Ratgeber „Immobilien als Kapitalanlage“ (reales Beispiel, nicht übertragbar)
- Steuervorteile unserer Wohnungen: Exposés der Deutschen Kapitalentwicklung, Stand 28.10.2026
Ihr nächster Schritt
Offenbach am Mainab 225.000 €Ø Überschuss +126 bis +237 € im Monat3 Jahre Mietgarantie · provisionsfrei
Nürnberg · Knauerstraße 11ab 230.000 €Ø Überschuss +3 bis +25 € im Monat3 Jahre Mietgarantie · provisionsfrei
Kasselab 187.000 €Ø Überschuss +48 bis +86 € im Monat3 Jahre Mietgarantie · provisionsfrei
Weiden · Neubau mit KfWab 133.000 €9 von 10 Wohnungen selbsttragend (unter 50 € Zuzahlung)Mietgarantie laut Kaufvertrag · provisionsfreiModellrechnungen aus unseren Exposés (Ø 10 Jahre nach Steuern, 35 % Grenzsteuersatz). Alle Objekte ansehen
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Erhaltungsaufwand
Sanierungskosten im ersten Jahr sofort absetzen – wann das geht.
Allgemeine Information, Stand 28.10.2026. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung – für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater bzw. Ihre Bank. Beispielwerte aus unseren Exposés sind Modellrechnungen.




