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Notar und Grundbuch

Notar und Grundbuchamt rechnen nicht mit Prozenten, sondern nach einer gesetzlichen Gebührentabelle. Hier sehen Sie, wie sie funktioniert, was die Grundschuld kostet – und warum die exakte Rechnung bei unseren Wohnungen unter der 2-%-Faustregel liegt.

Stand 28.10.2026Lesezeit ca. 8 Min.Quellen: Gesetzestexte & amtliche DatenBeispiele: unsere Objekte

Auf einen Blick

  • Kurz gesagt: Notar und Grundbuch kosten bei unseren Wohnungen rund 1,5 bis 1,8 % des Kaufpreises – die Grundschuld für die Bank eingeschlossen.
  • Die Preise stehen im Gesetz (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Jeder Notar in Deutschland verlangt für dieselbe Arbeit dasselbe.
  • Bei unseren Objekten strecken Sie nichts vor – wie das je Objekt geregelt ist, steht im Artikel Eigenkapital und Kauftag.
  • Unsere Exposés rechnen bewusst vorsichtig mit einer Pauschale (Notar ca. 2 %, Grundbuch ca. 0,5 %). Die echte Rechnung fällt meist niedriger aus.
  • Die Grundschuldkosten sind bei Vermietung in der Regel sofort als Werbungskosten absetzbar.

So funktioniert die Gebührentabelle

Für Notar und Grundbuch gibt es kein Preisschild in Prozent. Grundlage ist der Geschäftswert – beim Kauf der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei der Grundschuld ihr Nennbetrag (§ 53 GNotKG). Aus diesem Wert ergibt sich nach § 34 GNotKG eine volle Gebühr (1,0). Jede Tätigkeit kostet ein Vielfaches davon: der Kaufvertrag das Zweifache, die Grundschuld je einmal beim Notar und beim Grundbuch. Je teurer die Wohnung, desto kleiner der Anteil in Prozent.

Für Genaue: die Gebührentabelle B zum Aufklappen

Die Tabelle B beginnt bei 15 € für Werte bis 500 € und steigt dann stufenweise: zwischen 50.000 und 200.000 € um 27 € je angefangene 15.000 €, zwischen 200.000 und 500.000 € um 50 € je angefangene 30.000 €.

Geschäftswertvolle Gebühr (1,0)Anteil5,0-fach*
100.000 €273 €0,27 %1.365 €
150.000 €354 €0,24 %1.770 €
200.000 €435 €0,22 %2.175 €
250.000 €535 €0,21 %2.675 €
300.000 €635 €0,21 %3.175 €
400.000 €785 €0,20 %3.925 €
500.000 €935 €0,19 %4.675 €
Werte nach § 34 Abs. 2 GNotKG, Tabelle B. *Ein Kauf ohne Grundschuld kostet zusammen rund das 5-Fache (Notar 3,0 + Grundbuch 1,5), dazu kleine Pauschalen und beim Notar die Umsatzsteuer.

Sie sehen: Bei 100.000 € macht die volle Gebühr 0,27 % aus, bei 500.000 € nur noch 0,19 %. Deshalb ist eine feste Prozentzahl für alle Kaufpreise ungenau.

Nicht verhandelbar. Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG). Das schützt Sie: Kein Notar darf mehr verlangen als die Tabelle, keiner darf mit Rabatten um Kunden werben. Sparen lässt sich nur über den Umfang – zum Beispiel eine kleinere Grundschuld.

Welche Tätigkeit welchen Faktor hat

Beim Wohnungskauf mit Bankfinanzierung arbeiten zwei Stellen für Sie: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und die Grundschuld und kümmert sich um die Abwicklung. Das Grundbuchamt sichert Ihren Anspruch, trägt Sie als Eigentümer ein und trägt die Grundschuld der Bank ein. Für jede Tätigkeit legt das Gesetz einen festen Faktor fest.

Für Genaue: alle Tätigkeiten mit Faktor und Nummer im Kostenverzeichnis
TätigkeitWerFaktorWertNr. im Kosten­verzeichnis
Beurkundung KaufvertragNotar2,0Kaufpreis21100
Vollzug: Genehmigungen, Vorkaufsrecht der Gemeinde, UnterlagenNotar0,5Kaufpreis22110
Betreuung: Fälligkeitsmitteilung, Umschreibung überwachenNotar0,5Kaufpreis22200
XML-Strukturdaten fürs GrundbuchNotar0,1 (max. 125 €)Kaufpreis22114, 22115
Grundschuld beurkundenNotar1,0Grundschuld21200
Auflassungsvormerkung eintragenGrundbuch0,5Kaufpreis14150
Eigentümer eintragenGrundbuch1,0Kaufpreis14110
Vormerkung löschenGrundbuch25 € fest–14152
Grundschuld eintragen (Buchgrundschuld)Grundbuch1,0Grundschuld14121
Beim Notar kommen je Geschäft eine Post-/Telekommunikationspauschale (20 %, höchstens 20 €, Nr. 32005) und 19 % Umsatzsteuer dazu. Grundbuchkosten sind Gerichtskosten – ohne Umsatzsteuer. Gebühren werden auf Cent gerundet (§ 34 Abs. 4 GNotKG).

Wer zahlt? Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. Das ist bei jedem Immobilienkauf so – auch bei unseren Objekten. Wie Sie diese Kosten bei uns nicht vorstrecken müssen, steht im Artikel Eigenkapital und Kauftag.

Beispiel: jede Position einzeln

Modellrechnung für die Wohnung WE 2 in der Berliner Straße 244, Offenbach: Kaufpreis der Wohnung 220.000 € plus Einbauküche 5.000 € – im Kaufvertrag zusammen 225.000 €. Finanziert wird laut Exposé mit Kaufnebenkosten, der Kredit beträgt 243.700 €; die Grundschuld setzen wir in dieser Höhe an.

Ergebnis: Notar und Grundbuch kosten zusammen 3.761 € oder 1,67 % des Kaufpreises. Davon entfallen 1.195 € auf die Grundschuld für die Bank. Im Exposé stehen dafür vorsichtig 5.500 € (Notar ca. 2 %, Grundbuch ca. 0,5 %). Die Rechnungen begleicht in Offenbach der Bauträger – Sie strecken nichts vor.

Alle Einzelposten für Offenbach WE 2 ansehen
WerPositionBetrag
NotarBeurkundung Kaufvertrag
2,0 · KV 21100 · Wert 225.000 €
970,00 €
NotarVollzug (Genehmigungen, Unterlagen einholen)
0,5 · KV 22110
242,50 €
NotarBetreuung (Fälligkeitsmitteilung an Sie)
0,5 · KV 22200
242,50 €
NotarXML-Daten für das Grundbuch
0,1 · KV 22114/22115, höchstens 125 €
48,50 €
NotarPost- und Telekommunikationspauschale
KV 32005, 20 %, höchstens 20 €
20,00 €
NotarGrundschuld beurkunden
1,0 · KV 21200 · Wert 243.700 €
535,00 €
NotarPauschale Grundschuld
KV 32005
20,00 €
NotarUmsatzsteuer
19 %
394,92 €
GrundbuchAuflassungsvormerkung eintragen
0,5 · KV 14150 · Wert 220.000 €
242,50 €
GrundbuchSie als Eigentümer eintragen
1,0 · KV 14110
485,00 €
GrundbuchVormerkung wieder löschen
KV 14152 (fest)
25,00 €
GrundbuchGrundschuld eintragen
1,0 · KV 14121 · Wert 243.700 €
535,00 €
Notar + Grundbuch zusammen3.760,92 €
Exakt nach GNotKG gerechnet. Das Grundbuch rechnet aus dem Wert der Wohnung ohne Küche, weil die Küche kein Teil des Grundstücks ist. Nicht enthalten: Dokumentenpauschale für Abschriften und Abrufgebühren aus dem Grundbuch – meist kleine Beträge.

Die Grundschuld – der Posten der Bank

Die Bank leiht Ihnen das Geld nur gegen eine Sicherheit: die Grundschuld. Sie wird vom Notar beurkundet und vom Grundbuchamt eingetragen. Beide Stellen berechnen dafür je eine volle Gebühr aus dem Grundschuldbetrag – deshalb kostet die Grundschuld etwa doppelt so viel wie die volle Gebühr der Tabelle, beim Notar plus Umsatzsteuer.

  • Mehr Kredit, höhere Grundschuld: Werden die Kaufnebenkosten mitfinanziert, steigt die Grundschuld – und mit ihr die Gebühr, allerdings nur in kleinen Stufen. Beim Nordwestring WE 2 kostet die Grundschuld exakt 1.086 €.
  • Briefgrundschuld statt Buchgrundschuld kostet beim Grundbuch 1,3 statt 1,0 (Nr. 14120). Heute ist die Buchgrundschuld üblich.
  • Steuerlich: Notar- und Grundbuchkosten der Grundschuld sind Finanzierungskosten. Bei einer vermieteten Wohnung sind sie in der Regel im Jahr der Zahlung sofort als Werbungskosten absetzbar. Die Kosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung erhöhen dagegen die Anschaffungskosten und wirken über die AfA. Ihr Steuerberater prüft den Einzelfall.

Warum 2 % pauschal meist zu hoch ist

Viele Rechner und Ratgeber setzen für Notar und Grundbuch pauschal 1,5 bis 2,5 % an. Das ist einfach – aber wegen der degressiven Tabelle bei üblichen Wohnungspreisen zu viel. Die Tabelle zeigt für je eine Wohnung jedes Objekts die exakte Rechnung neben dem vorsichtig gerechneten Wert aus dem Exposé:

Wohnung · Kaufpreis gesamtexakt nach Tabelleim ExposéPuffer
Nordwestring 100 · WE 2
Nürnberg · 202.000 €
3.576 €
1,77 % · davon Grundschuld 1.086 €
4.614 €1.038 €
Knauerstraße 13 · WH 4
Nürnberg · 383.000 €
5.790 €
1,51 % · davon Grundschuld 1.743 €
6.279 €489 €
Knauerstraße 11 · WE 2
Nürnberg · 409.000 €
5.975 €
1,46 % · davon Grundschuld 1.852 €
9.350 €3.375 €
Fichtnerstraße · VE 01
Kassel · 187.000 €
3.351 €
1,79 % · davon Grundschuld 1.086 €
3.640 €289 €
Fabrikstraße 5 · WE 4
Weiden i.d.OPf. · 133.000 €
2.445 €
1,84 % · davon Grundschuld 740 €
2.644 €199 €
Berliner Straße 244 · WE 2
Offenbach am Main · 225.000 €
3.761 €
1,67 % · davon Grundschuld 1.195 €
5.500 €1.739 €
Modellrechnung, Stand 28.10.2026. Exakt nach GNotKG inkl. Vollzug, Betreuung, XML-Gebühr, Pauschalen und Umsatzsteuer; Grundschuld in Höhe des Kredits (mitfinanziert, Weiden 95 %). „Im Exposé“ = Kaufnebenkosten laut Exposé minus Grunderwerbsteuer.

Warum rechnen unsere Exposés trotzdem mit der Pauschale? Weil im Einzelfall Posten dazukommen können, die vorab niemand genau kennt: etwa eine Treuhandgebühr, wenn der Notar Auflagen der Verkäuferbank beachten muss (0,5, Nr. 22201), Abschriften und Grundbuchabrufe. Mit dem Puffer liegen Sie auf der sicheren Seite. Die endgültigen Beträge stehen auf der Rechnung von Notar und Grundbuchamt.

Bei unseren Objekten

Kostenlos ist bei uns alles bis zur Unterschrift: Den Kaufvertragsentwurf beauftragt der Bauträger. Es gibt keinen Reservierungsvertrag und keine Reservierungsgebühr – selbst beim Notartermin können Sie noch Nein sagen, ohne etwas zu bezahlen.

🧮 Selbst rechnen: Notar und Grundbuch

€
€
€
–Notar inkl. USt
–Grundbuch
–zusammen
–weniger als pauschal 2,5 %

Mit Grunderwerbsteuer, Käuferprovision und allen Einzelposten: Kaufnebenkosten-Rechner

Ablauf und Fälligkeit

  1. Vor dem Termin: Entwurf in Ruhe prüfenBei einem Kauf durch Verbraucher soll der Notar den beabsichtigten Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Bei uns erhalten Sie den Entwurf vor dem Notartermin – mit der Mietgarantie des Bauträgers.
  2. NotarterminDer Notar liest den Vertrag vor und erklärt ihn. Auch die Grundschuld für Ihre Bank wird beim Notar beurkundet.
  3. Vormerkung und VollzugDer Notar beantragt die Auflassungsvormerkung, die Ihren Anspruch im Grundbuch sichert, holt Genehmigungen ein und meldet den Kauf dem Finanzamt. Notargebühren werden mit Beendigung des Geschäfts fällig (§ 10 GNotKG) – die Rechnung kommt vom Notar.
  4. FälligkeitsmitteilungLiegen alle Voraussetzungen vor, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis fällig ist. Dann zahlt Ihre Bank.
  5. Grunderwerbsteuer und UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG). Erst danach bescheinigt das Finanzamt, dass der Eintragung nichts entgegensteht (§ 22 GrEStG).
  6. EigentumsumschreibungDas Grundbuchamt trägt Sie als Eigentümer ein, löscht die Vormerkung und schickt seine Kostenrechnung.

Häufige Fragen

Kann ich beim Notar verhandeln oder einen günstigeren Notar suchen?

Nein. Die Gebühren sind bundesweit gleich und gesetzlich festgelegt; Vereinbarungen über andere Beträge sind unwirksam (§ 125 GNotKG). Ein Vergleich lohnt sich deshalb nicht – wohl aber ein Notar, der sich Zeit für Ihre Fragen nimmt.

Warum kostet die Grundschuld doppelt?

Weil zwei Stellen tätig werden: Der Notar beurkundet die Grundschuld (1,0-Gebühr plus Umsatzsteuer), das Grundbuchamt trägt sie ein (1,0-Gebühr). Beide rechnen aus dem Grundschuldbetrag.

Gehört die Einbauküche in den Geschäftswert?

Beim Notar zählt der Kaufpreis laut Vertrag – also mit Küche, wenn sie mitverkauft wird. Beim Grundbuch zählt nur das Grundstück mit Wohnung. Auf die separat ausgewiesene Küche fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Wann muss ich zahlen?

Die Notarrechnung kommt, wenn das Geschäft beendet ist, die Kostenrechnung des Grundbuchamts nach der Eintragung. Bei unseren Objekten müssen Sie nichts vorstrecken – wie das je Objekt geregelt ist, steht im Artikel Eigenkapital und Kauftag.

Warum steht im Exposé mehr als hier?

Unsere Exposés rechnen bewusst vorsichtig mit Pauschalen, damit unerwartete Zusatzposten (zum Beispiel eine Treuhandgebühr) abgedeckt sind. Die exakte Rechnung liegt bei allen unseren Beispielwohnungen darunter.

Alle Kaufnebenkosten exakt rechnen

Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Grundschuld – mit Vorlagen für unsere Wohnungen.

Zum Kaufnebenkosten-Rechner
Quellen
  1. Gerichts- und Notarkostengesetz §§ 10, 34, 47, 53, 125 und Anlage 2 (Tabelle B) – gesetze-im-internet.de/gnotkg
  2. GNotKG Anlage 1, Kostenverzeichnis Nr. 14110, 14120, 14121, 14150, 14152, 21100, 21200, 22110, 22114, 22115, 22200, 22201, 32005 – gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
  3. BGB § 448 Abs. 2 (Kosten trägt der Käufer) – gesetze-im-internet.de/bgb/__448.html
  4. Beurkundungsgesetz § 17 Abs. 2a (Entwurf zwei Wochen vorher) – gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html
  5. Grunderwerbsteuergesetz §§ 15, 22 – gesetze-im-internet.de/grestg_1983
  6. Beispielwerte: Exposés der Deutschen Kapitalentwicklung, Stand 28.10.2026 (Modellrechnung)

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Allgemeine Information, Stand 28.10.2026. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung – für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater bzw. Ihre Bank. Beispielwerte aus unseren Exposés sind Modellrechnungen.

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