Deutsche Kapitalentwicklung
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Seriöse Anbieter erkennen

Eine Wohnung kaufen Sie für viele Jahre. Darum lohnt es sich, den Anbieter genau anzusehen. Hier sind die Fragen, die einen guten Anbieter von einem schlechten unterscheiden – und wie Sie jede davon bei uns selbst nachprüfen.

Stand 28.10.2026Lesezeit ca. 7 Min.Quellen: Gesetzestexte & amtliche DatenBeispiele: unsere Objekte

Auf einen Blick

  • Ein guter Anbieter legt die Rechnung offen, gibt Ihnen alle Unterlagen vorher, nennt die Risiken und schreibt jede Zusage in den Vertrag.
  • Bei uns: kein Reservierungsvertrag, keine Reservierungsgebühr – das steht in jedem Exposé. Bis zum Notartermin können Sie jederzeit Nein sagen.
  • Provisionsfrei für Sie, die Mietgarantie des Bauträgers steht im notariellen Kaufvertrag.
  • Den Kaufvertragsentwurf bekommen Sie vor dem Termin – das Gesetz sieht dafür in der Regel zwei Wochen vor (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
  • Prüfen Sie uns selbst: Unterlagen ohne Anmeldung, Bewertungen auf Google, Trustpilot und ProvenExpert.

Warum es sich lohnt, genau hinzusehen

Eine Kapitalanlage-Wohnung begleitet Sie zehn Jahre oder länger. Sie unterschreiben einen Kredit und einen Kaufvertrag beim Notar. Da ist es klug, nicht nur die Wohnung zu prüfen, sondern auch den, der sie Ihnen anbietet.

Die gute Nachricht: Sie müssen dafür kein Experte sein. Ein paar einfache Fragen reichen. Ein seriöser Anbieter beantwortet sie gern – und zeigt Ihnen die Belege.

Sieben Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen können

  1. Ist die Rechnung offen gelegt?
    Sie sehen jede Zahl und jede Annahme – Zins, Tilgung, Mietentwicklung, Wertsteigerung, Steuersatz. Gute Anbieter zeigen auch, was passiert, wenn es schlechter läuft.
  2. Bekomme ich alle Unterlagen, bevor ich mich festlege?
    Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Grundriss, Gutachten: Sie sollten alles lesen können, bevor Sie etwas unterschreiben oder bezahlen.
  3. Werden die Risiken genannt?
    Jede Kapitalanlage hat Risiken. Ein seriöser Anbieter nennt sie – und erklärt, was dagegen hilft.
  4. Steht jede Zusage im Vertrag?
    Was zählt, ist der notarielle Kaufvertrag. Mündliche Versprechen helfen Ihnen später nicht.
  5. Habe ich Zeit zum Prüfen?
    Ohne Zeitdruck, ohne Gebühr fürs „Reservieren“ – und mit dem Vertragsentwurf rechtzeitig vor dem Notartermin.
  6. Ist klar, wer woran verdient?
    Sie sollten wissen, wer den Vermittler bezahlt und welche Kosten für Sie anfallen.
  7. Was sagen andere Kunden?
    Bewertungen auf unabhängigen Plattformen zeigen, wie ein Anbieter mit Menschen umgeht.

Warnzeichen – hier sollten Sie stutzig werden

  • Zeitdruck: „Nur noch heute“, „andere Interessenten warten schon“.
  • Geld vor Unterlagen: Sie sollen eine Reservierungsgebühr zahlen, bevor Sie alle Papiere gesehen haben.
  • „Garantierte“ Rendite, Steuerersparnis oder Wertsteigerung: Das kann niemand seriös versprechen. Vertraglich zusagen lässt sich nur, was auch im Vertrag steht – etwa eine Mietgarantie.
  • Fehlende Unterlagen oder Antworten wie „das bekommen Sie nach dem Notar“.
  • Zusagen nur mündlich – nicht im Kaufvertrag.
  • Kein Vertragsentwurf vor dem Notartermin.

So prüfen Sie uns – Punkt für Punkt

Wir möchten, dass Sie uns prüfen. Darum steht hier zu jedem Punkt, wo Sie es selbst nachlesen können.

PrüfpunktSo ist es bei unsHier prüfen Sie es
Rechnung offenJedes Exposé zeigt die Monatsrechnung, eine Tabelle Jahr für Jahr, das Vermögen nach 10 Jahren in vier Szenarien (0, 2, 3 und 4 % Wertsteigerung) und einen Stresstest. Gerechnet wird vorsichtig mit 4,5 % Zins, 1,5 % Tilgung und 3 % Wertsteigerung. Die Annahmen können Sie im Exposé selbst ändern.So rechnen unsere Exposés, z. B. Exposé Kassel, VE 01
Unterlagen vorabTeilungserklärung, Wirtschaftsplan, Grundriss, Restnutzungsdauer-Gutachten bzw. -Vorprüfung und Muster der Verwalterverträge – ohne Anmeldung abrufbar. Grundbuchauszug und Mietvertrag Ihrer Wohnung erhalten Sie vor dem Kauf.Unterlagen-Seite jedes Objekts (Tabelle unten)
Kein Druck, keine GebührKein Reservierungsvertrag und keine Reservierungsgebühr. Gefällt Ihnen die Wohnung nicht, entstehen Ihnen keine Kosten – selbst beim Notartermin können Sie noch Nein sagen.Abschnitt „Kein Druck, keine Kosten“ in jedem Exposé
Wer verdient woranDie Deutsche Kapitalentwicklung GmbH vermittelt Wohnungen von Bauträgern. Unsere Arbeit bezahlt der Bauträger. Für Sie ist der Kauf provisionsfrei – auf Wunsch bestätigen wir das schriftlich.Abschnitt „Provisionsfrei“ in jedem Exposé, Was kostet Sie das?
Zusagen im VertragDie Mietgarantie ist eine Zusage des Bauträgers und steht im notariellen Kaufvertrag. Vor der Beurkundung bekommen Sie außerdem eine Bonitätsauskunft des Bauträgers.Kaufvertragsentwurf, Mietgarantie und Staffelmiete
Zeit zum PrüfenDen Kaufvertragsentwurf bekommen Sie vor dem Notartermin – in Ruhe, gern mit Ihrem Steuerberater. Beurkundet wird erst, wenn alles vorliegt und passt.§ 17 Abs. 2a BeurkG, Der Ablauf bei uns
Steuer belegtDas Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Wohnung wird auf Ihren Namen erstellt und vom Bauträger bezahlt. Sie und Ihr Steuerberater prüfen es vor dem Notartermin.Restnutzungsdauer und AfA
Beratung transparentWie ein Beratungsgespräch bei uns abläuft, zeigt eine echte, anonymisierte Zusammenfassung.So läuft unsere Beratung ab
Wer steht dahinterDeutsche Kapitalentwicklung GmbH mit Sitz in Dachau – Firmenangaben im Impressum.Impressum

Mietgarantie und Unterlagen je Objekt

Die Dauer der Mietgarantie ist je Objekt verschieden. So steht sie laut Exposé im notariellen Kaufvertrag:

ObjektZusage des BauträgersNachlesen
Nürnberg, Nordwestring 100Erstvermietungsgarantie bis zu 12 Monate ab ÜbergabeUnterlagen
Nürnberg, Knauerstraße 13Erstvermietungsgarantie 3 Jahre ab ÜbergabeUnterlagen
Nürnberg, Knauerstraße 11Erstvermietungsgarantie 3 Jahre ab ÜbergabeUnterlagen
Kassel, FichtnerstraßeMietgarantie 3 Jahre ab ÜbergabeUnterlagen
Offenbach, Berliner Straße 244Mietgarantie 3 Jahre ab ÜbergabeUnterlagen
Weiden, Fabrikstraße 5Mietgarantie laut KaufvertragUnterlagen
Zusagen des Bauträgers im notariellen Kaufvertrag, keine eigene Zusage der Deutschen Kapitalentwicklung GmbH. Zusätzlich lässt sich das Mietausfallrisiko versichern – wir erklären es Ihnen im Gespräch.

Was andere Kunden sagen

Lesen Sie, was Kunden über uns schreiben – direkt auf den Plattformen, nicht nur auf unserer Website. Ein Tipp: Schauen Sie nicht nur auf die Sterne, sondern lesen Sie mehrere Bewertungen und achten Sie auf das Datum.

Was wir nicht versprechen

Ehrlichkeit heißt auch, Grenzen zu nennen. Diese Dinge versprechen wir bewusst nicht:

  • Keine garantierte Wertsteigerung. Wir rechnen mit 3 % pro Jahr und zeigen immer auch 0 %. Selbst ohne Wertsteigerung bauen Sie durch die Tilgung Vermögen auf – bei Kassel, VE 01 laut Exposé rund 17.263 € in 10 Jahren.
  • Keine garantierte Steuerersparnis. Sie hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab. Unsere Beispiele rechnen mit 35 % – Ihren eigenen Satz können Sie im Exposé einstellen. Ihr Steuerberater prüft den Einzelfall.
  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Unsere Exposés sind Modellrechnungen. Für Steuern ist Ihr Steuerberater zuständig, für den Vertrag der Notar.
  • Kein fester Zins vorab. Ihren echten Zins nennt die Bank im persönlichen Angebot – in der Regel nach 48 Stunden.

✅ Ihr Anbieter-Check

Diese Liste passt für jeden Anbieter – auch für uns. Haken Sie ab, was erfüllt ist. Die Liste bleibt nur in Ihrem Browser gespeichert.

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Häufige Fragen

Ist die Mietgarantie eine Zusage der DKE?

Nein. Sie ist eine Zusage des Bauträgers und steht im notariellen Kaufvertrag. Mit der Beurkundung wird sie verbindlich – Sie können sie dann einfordern. Damit Sie den Bauträger einschätzen können, bekommen Sie vor dem Notartermin seine Bonitätsauskunft.

Muss ich etwas zahlen, um eine Wohnung zu reservieren?

Nein. Es gibt bei uns keinen Reservierungsvertrag und keine Reservierungsgebühr. Sie prüfen in Ruhe und entscheiden erst beim Notar.

Darf ich die Unterlagen meiner Bank oder meinem Steuerberater zeigen?

Ja, gern. Die Unterlagen zu jedem Objekt sind ohne Anmeldung abrufbar. Sie können die Links einfach weitergeben.

Was, wenn mir im Kaufvertragsentwurf etwas nicht gefällt?

Dann sprechen Sie es an – bei uns oder direkt beim Notar. Der Notar ist neutral und erklärt Ihnen den Vertrag. Beurkundet wird erst, wenn Sie einverstanden sind. Und selbst beim Termin können Sie noch Nein sagen, ohne etwas zu bezahlen.

Warum muss der Kaufvertrag überhaupt zum Notar?

Weil das Gesetz es so will: Ein Vertrag über den Kauf einer Immobilie muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Notar liest den Vertrag vor und belehrt beide Seiten. Das schützt Sie als Käufer.

Wie verdient die DKE Geld, wenn ich keine Provision zahle?

Unsere Arbeit bezahlt der Bauträger, dessen Wohnungen wir vermitteln. Für Sie ist der Kauf provisionsfrei – auf Wunsch bestätigen wir Ihnen das schriftlich.

Quellen
  1. Zusagen, Ablauf und Unterlagen: Exposés und Unterlagen-Seiten der Deutschen Kapitalentwicklung, Stand 28.10.2026 (Abschnitte „Provisionsfrei“, „Kein Druck, keine Kosten“, „So ist Ihre Miete abgesichert“, „Wer steht hinter dem Angebot?“) – z. B. Kassel, VE 01, Offenbach, WE 2
  2. Beurkundungsgesetz § 17 Abs. 2a (Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung) – gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html
  3. BGB § 311b Abs. 1 (notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen) – gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
  4. Bewertungen: Google, Trustpilot, ProvenExpert

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Allgemeine Information, Stand 28.10.2026. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung – für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater bzw. Ihre Bank. Beispielwerte aus unseren Exposés sind Modellrechnungen.

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